Caritas-Zentrum Bad Tölz / Wolfratshausen
Caritas - Nah. Am Nächsten.

Geprüft und empfohlen

Ambulantes betreutes Einzelwohnen für Suchtkranke und Intensiv betreutes Einzelwohnen für Suchtkranke




AnsprechpartnerInnen in Geretsried:

Frau Deutschmann,
Tel.: 08171 / 98 30 44,
Handy: 0160 / 8 94 13 35,
FAX: 08171 / 98 30 47,
e-mail: barbara.deutschmann@caritasmuenchen.de
Mo. - Do. 9:00 - 12:00 + 13:00 - 16:00, Fr. 9:00 - 12:00

Herr Klimek,
Tel: 08171 / 98 30 46,
Handy: 0160 / 90 58 69 16,
FAX: 08171 / 98 30 47,
e-mail: thomas.klimek@caritasmuenchen.de
Mo. + Di. 9:00 - 12:00, Mi. 13:00 - 16:00, Fr. 9:00 - 12:00

Frau März,
Tel: 08171 /98 30 46
Handy: 0160 / 90 33 47 65,
FAX: 08171 / 98 30 47
e-mail: stephanie.maerz@caritasmuenchen.de,
Mo. + Di. 13:00 - 16:00, Mi. 9:00 - 12:00, Do. 9:00 - 16:00

AnsprechpartnerInnen in Bad Tölz:

Frau März,

Tel: 08041 /79 316 146,
Handy: 0160 / 90 33 47 65,
FAX: 08041 / 79 316 147,
e-mail: stephanie.maerz@caritasmuenchen.de,
Mo. - Di. 9:00 - 12:00, Mi. 13:00 - 16:00, Fr. 9:00 - 12:00


Herr Klimek
,
Tel: 08041 / 79 316 145,
Handy: 0160 / 90 58 69 16,
FAX: 08041 / 79 316 147,
e-mail: thomas.klimek@caritasmuenchen.de
Mo. - Di. 13:00 - 16:00, Mi. 9:00 - 12:00, Do. 9:00 - 16:00

Zielgruppe
Ambulant Betreutes Einzelwohnen für Suchtkranke und Intensiv Betreutes Einzelwohnen für Suchtkranke mit einer psychischen Erkrankung

sind niedrigschwellige Hilfsangebote für Menschen,

  • die seit langem an einer Abhängigkeitserkrankung leiden 
  • die neben der Abhängigkeitserkrankung zusätzlich an einer psychischen Erkrankung leiden 
  • die bereits mehrere Therapieformen ohne bleibenden Erfolg durchlaufen haben oder zu solchen Behandlungen keine Bereitschaft zeigen 
  • die nach stationären Aufenthalten suchtmittelfrei sind und ihre Abstinenz auch im Alltag wahren wollen 
  • bei denen sich Phasen von Abstinenz und Rückfällen wiederholen 
  • für die Abstinenz kein realistisches Ziel mehr ist und die nach Wegen suchen, dennoch ein menschenwürdiges Leben zu führen 
  • die aufgrund Ihrer Erkrankung erhebliche körperliche sowie soziale Nachteile erfahren haben und ohne Unterstützung dauerhaft untergebracht werden müssten  
Angebote
Unsere Unterstützung erhalten Sie in Form von:
  • Hausbesuchen 
  • Telefonischen Kontakten 
  • Einzel- wie Gruppengesprächen 
  • Diversen Begleitungen 
  • Freizeitangeboten in der Gruppe 
  • Mittagstisch 1 x pro Woche 
Konkrete Hilfen sind zum Beispiel:
  • Anleitung zur selbständigen Haushaltsführung und Grundversorgung 
  • Unterstützung bei der Regelung von Behördenangelegenheiten 
  • Beratung zur Regulierung von Schulden bzw. dem wirtschaftlichen Umgang mit Geld 
  • Veranlassung notwendiger medizinischer Versorgung 
  • Begleitung in Rückfall- und anderen Krisensituationen 
  • Anregung zur Tagesstrukturierung und sinnvollen Freizeitgestaltung  
  • Hilfen bei Aufnahme und Ausbau von sozialen Kontakten 
  • Beratung bezüglich Arbeits- und Beschäftigungsaufnahme sowie beruflicher Rehabilitation 
  • Hilfen zur Abstinenzmotivierung, Unterstützung bei der Wahrung der Abstinenz 
  • Förderung von Antrieb und Motivation 
Kosten
Die Finanzierung erfolgt in der Regel über den Bezirk Oberbayern. In Einzelfällen kann es zu einer Zuzahlung für den Leistungsempfänger bzw. dessen unterhaltspflichtige Angehörige kommen. Wir sind jedoch gerne dazu bereit, diese Frage mit Ihnen im Vorfeld abzuklären.

Kurzbeschreibung
Die Angebote des Betreuten Einzelwohnens richten sich nach den Bedürfnissen wie Ressourcen der Betroffenen und entsprechen der Hilfe zur Selbsthilfe. Mit Beratung, Begleitung oder intensiver Betreuung bieten wir dem Hilfesuchenden notwenige Unterstützung, trotz Suchterkrankung und psychischer Beeinträchtigungen seinen Alltag bewältigen und Grundlagen für ein sinnorientiertes, zufriedenes Leben schaffen zu können.

Voraussetzungen für das betreute Einzelwohnen
  • eigene Wohnadresse im Landkreis und eigener Haushalt 
  • Abhängigkeitserkrankung 
  • Verabredungsfähigkeit und Kooperationsbereitschaft 
  • aktuelles fachärztliches Attest 
  • Antragstellung im Rahmen der Eingliedrungshilfe gemäß SGB XII 
Was wir nicht übernehmen
  • wir führen keine gesetzlichen Betreuungen 
  • wir stellen keinen Wohnraum zur Verfügung 
Wir unterliegen der Schweigepflicht!





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